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Kein Sonderausgabenabzug für das an eine schweizerische Privatschule gezahlte Schulgeld
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Eltern können das für den Schulbesuch einer schweizerischen Privatschule gezahlte Schulgeld nicht als Sonderausgaben abziehen.
Grundsätzlich sind Schulgeldzahlungen für in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Privatschulen abziehbar. Diese Regelung gilt jedoch nicht für schweizerische Privatschulen, da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung kann auch nicht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz hergeleitet werden, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Rechtsfrage an den EuGH hat das Gericht verneint. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Vorlagepflicht angerufen wird.