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Krankheitskosten abziehbar
Krankheitskosten abziehbar
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Gesundheit können sowohl den privaten als auch den beruflichen
Bereich betreffen.
Ein Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist nur dann möglich, wenn die Kosten klar und eindeutig
durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Abziehbar sind z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit
sogenannten typischen Berufskrankheiten nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen. Das Gleiche gilt, wenn im
Einzelfall der Zusammenhang zwischen Beruf und der Entstehung der Krankheit offensichtlich ist.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

