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An GmbH als Versicherungsnehmerin gezahlte Versicherungsleistungen wegen Erkrankung des Gesellschafter-Geschäftsführers sind Betriebseinnahmen
An GmbH als Versicherungsnehmerin gezahlte Versicherungsleistungen wegen
Erkrankung des Gesellschafter-Geschäftsführers sind Betriebseinnahmen
Eine Freiberufler-GmbH hatte eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, in der auch die Krankheit
ihres alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers abgesichert war. Die Versicherungsbeiträge wurden als
Betriebsausgaben gebucht. Aufgrund eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls des Geschäftsführers erhielt die
GmbH Versicherungsleistungen von 34.200 € ausgezahlt, die sie nicht als betriebliche Einnahme, sondern als nicht
steuerbare verdeckte Einlage des Gesellschafters deklarierte. Das Finanzgericht Köln entschied aber, dass es sich
um eine betriebliche Einnahme handelt, weil nur die GmbH als Versicherungsnehmerin Anrecht auf die
Versicherungsleistung hatte.
Hinweis: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind Aufwendungen für Versicherungen, die das
persönliche Krankheitsrisiko der Unternehmer absichern, keine Betriebsausgaben. Versicherungsleistungen sind
entsprechend auch keine Betriebseinnahmen.