Form

0381/49761-0

Themen

Artikel 2018

  • Scheinselbstständigkeit eines Krankenpflegers

    15.11.2018

    Personen, die unselbstständig gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

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  • Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum

    15.11.2018

    m Rahmen einer Betriebsprüfung waren prüfungsrelevante Unterlagen nicht vorgelegt und Auskünfte nicht erteilt worden.

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  • Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung

    15.11.2018

    Ein GmbH-Geschäftsführer haftet als gesetzlicher Vertreter für Steuerschulden der GmbH, soweit die Steuern infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt werden.

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  • Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen

    15.11.2018

    Bei erheblichen formellen Mängeln der Bareinnahmen-Aufzeichnungen kann aufgrund einer Quantilsschätzung hinzugeschätzt werden.

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  • Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

    15.11.2018

    Tritt bei einer GmbH Zahlungsunfähigkeit ein, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen und darf grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten.

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  • Ehegattenunterhalt: Auskunftsanspruch auch bei hohem Einkommen

    15.11.2018

    Geschiedene Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkünfte zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

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  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei

    15.11.2018

    Schüler können in den Ferien im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

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  • Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

    15.11.2018

    Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich den Weisungen der Gesellschafter und sind deshalb regelmäßig als abhängig beschäftigt und damit als sozialversicherungspflichtig anzusehen.

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  • Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus

    15.11.2018

    Vererbt der Erblasser an seinen überlebenden Ehegatten eine im Inland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum belegene Wohnung, die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Familienheim), bleibt dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

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  • Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxus-Kreuzfahrt

    15.11.2018

    Ein Mann buchte für sich und seine Lebensgefährtin eine fünfmonatige Kreuzfahrt und übernahm für beide die Kosten für Anreise, Ausflüge, Aufenthalt und Verpflegung i. H. v. insgesamt 545.000 €.

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Zitat des Tages

"Unser Wetter ist oft zu wahr, um schön zu sein"

Autor: Klaus Klages
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide - Einschätzung für Erfolgsaussichten

    Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. Für die Bewertung der Grundstücke ist entweder das Bewertungsverfahren nach dem Bundesmodell oder eines der Ländermodelle heranzuziehen. Auf Basis der so ermittelten Grundsteuerfeststellungs- bzw. Grundsteuer-Äquivalenzwerte wurden Grundsteuermessbeträge festgesetzt, die Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden darstellen.

  • Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt

    Wann darf eine Lohnabrechnung ausschließlich digital verschickt werden? Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen hat und diese Verpflichtung auch dadurch erfüllen kann, wenn er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Az. 9 AZR 48/24).

  • Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz

    Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an. Für die Frist ist wiederum das Bekanntgabedatum des Bescheides von Bedeutung und somit vor allem, wann dieser zur Post gegeben wurde.

  • Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

    Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben - von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.

  • Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz

    Der Schwellenwert (in § 18 Abs. 2, 2a UStG) für die Verpflichtung zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung ist zur Entlastung von Unternehmen angehoben worden. Er betrug bislang 7.500 Euro der Umsatzsteuerzahllast des vorangegangenen Kalenderjahres (sog. Vorjahresumsatzsteuer). Ab 01.01.2025 gilt ein Schwellenwert von 9.000 Euro.

  • Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht

    Arbeitnehmer, die z. B. einen weiten Arbeitsweg haben oder im Voraus um hohe außergewöhnliche Belastungen wissen - etwa durch eine Krankheit bzw. teure Medikamente, können diese steuerlich relevanten Aufwendungen auf Antrag schon unter dem Jahr vom Finanzamt berücksichtigen lassen - durch sog. Lohnsteuerabzugsmerkmale.

  • Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn

    Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn der Gründungsgesellschafter als Unternehmensnachfolger ausschied, beschlossen diese, die Leitung des Unternehmens zur Sicherung der Unternehmensfortführung in die Hände der Klägerin und der weiteren Mitglieder der Führungsebene zu legen.

  • Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

    Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, erhielt im Jahr 2012 einen Schuldenerlass durch die B. Bank AG. In der Bilanz 2012 der Klägerin wurde ein außerordentlicher Ertrag ausgewiesen. Sie beantragte die steuerliche Freistellung dieses Ertrags als Sanierungsgewinn (gem. § 3a EStG). Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab, da es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerin und der Fortführung des Unternehmens zweifelte.

  • Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung

    Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (gem. § 35a EStG) gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.

  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

    Der Klägerin wurde ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik ärztlich verordnet. Derartige Trainings werden von verschiedenen Anbietern, die entsprechend qualifiziertes Personal beschäftigen, angeboten. Sie entschied sich für das Training bei einem Reha-Verein, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio abhielt.