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0381/49761-0

Leistungen

DATEV Unternehmen online

Mit DATEV Unternehmen online arbeiten Sie optimal und flexibel mit Ihren Ansprechpartnern bei der hanse data zusammen: Zum Beispiel scannen Sie Ihre Rechnungen und legen sie in Unternehmen online ab. Oder Sie erfassen Kassenbelege vor. Wir greifen auf diese Daten und Belege elektronisch zu und erstellen daraus Ihre Finanzbuchführung. Die Auswertungen für die Bereiche Finanzbuchführung, offene Posten, Kostenrechnung und Lohn stellen wir Ihnen anschließend zur Verfügung. Sie verfügen somit immer über aktuelle Ergebnisse für die Steuerung Ihres Unternehmens.

  • Übernahme von Stammdaten aus dem Rechnungswesen
    • Kunden
    • Lieferanten
    • Sachkonten
  • Programmunterstützung
    • Konsequente Unterstützung der Digitalisierung von Belegen: vom Faxen oder Scannen der Belege bis zum Erzeugen von Buchungsvorschlägen für digitale Belege (Rechnungserkennung)
    • Ordnungsgemäße Kassenbuchführung durch laufende Prüfungen (Kassenminus, Chronologie)
    • Einfache Kontrolle Ihres Geschäftskontos durch Abgleich der elektronischen Kontoauszüge mit den digitalisierten Rechnungsbelegen
    • Einfache Suche nach digitalisierten Belegen und Kontoumsätzen
  • Zusammenarbeit im Bereich Lohnabrechnung
    • Erfassung und Pflege von Personal-Stamm- und Bewegungsdaten für LODAS classic/comfort sowie für Lohn und Gehalt classic/comfort
    • Vorwegberechnung lohnrelevanter Daten zu Informations- und Auskunftszwecken

Bei Interesse an diesem komfortablen Weg der Zusammenarbeit kontaktieren Sie uns! Wir beraten sie gemeinsam mit unserem EDV Partner auch zu weiteren innovativen und zeitsparenden Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen.

Zitat des Tages

"Nur wer nichts tut, begeht keine Fehler"

Autor: E.J. Phelps
bg

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.