Form

0381/49761-0

Themen

Artikel 2019

  • Wichtige Neuerungen im Bereich der Kassenbuchführung

    10.09.2019

    Der 31. Dezember 2019 ist ein wichtiger Stichtag für alle Unternehmer, die Bareinnahmen in ihrem Unternehmen erzielen und diese mit einer elektronischen Kasse erfassen. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben nochmals auf die auf Sie (eventuell) ab dem 1. Januar 2020 zukommenden Verpflichtungen aufmerksam machen.

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  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2018

    06.05.2019

    Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung

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  • Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister

    06.05.2019

    Bereits seit dem 1.Oktober 2017 unterliegen alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts

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  • Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

    06.05.2019

    Ab dem 25.Mai 2018 werden die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht in allen Staaten der Europäischen Union

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  • Pflicht zur Einzelaufstellung der Bareinnahmen bei einem Taxiunternehmen

    06.05.2019

    Der Grundsatz, dass Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen sind, gilt insbesondere für Bareinnahmen.

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  • Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Einnahmenüberschussrechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

    06.05.2019

    Die Aufbewahrung von Tagessummen‑Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung

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  • Schätzung der Einkünfte aus eBay-Verkäufen

    06.05.2019

    Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie zu schätzen

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  • Auch Geldeinwurfautomaten müssen kassensturzfähig sein

    06.05.2019

    Ein Unternehmer betrieb mehrere Erotikmärkte, in denen er auch Kinos und Videokabinen mit Geldeinwurfautomaten betrieb.

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  • Anforderung an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft

    06.05.2019

    Die in der Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft bestimmten Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen genau bezeichnet sein.

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  • Keine Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt

    06.05.2019

    Der Geschäftsführer einer GmbH hat deren steuerliche Pflichten zu erfüllen

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Zitat des Tages

"Viele kommen vom Holzweg direkt in die Sackgasse"

Autor: Heinz Erhardt
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht

    Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025" veröffentlicht.Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr

    Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt.

  • Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

    Die Bundesregierung hat am 09.10.2024 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.

  • Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes

    Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht.

  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist (Az. 1 K 180/23).

  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

    Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 40/21).

  • Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

    Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.

  • Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück

    Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 148/23).

  • Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz und unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %.

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

    Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere - längere - Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht.