Form

0381/49761-0

Kanzlei

Team

Lernen Sie Ihren direkten Ansprechpartner kennen, schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie an.

Frank Nebl

Frank Nebl
Steuerberater, Diplom-Informatiker, Geschäftsführer
Telefon: 0381/49761-0
e-Mail: frank.nebl@hanse-data.de

Vita ansehen

Doreen Schicht

Doreen Schicht
Steuerberaterin
Telefon: 0381/49761-0
E-Mail: doreen.schicht@hanse-data.de

Vita ansehen

Tom Adnan Hobe

Tom Adnan Hobe
Steuerberater
Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Francine Pook

Francine Pook
Steuerberaterin
Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Kristina Schlomann

Kristina Schlomann

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Heike Gloede

Heike Gloede

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Claudia Meinke

Aline Rothe

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Robert Burzlaff

Robert Burzlaff

Telefon: 0381/49761-17
Email schreiben

Anke Tiedemann

Anke Tiedemann

Telefon: 0381/49761-16
Email schreiben

Andrea Koch

Andrea Koch

Telefon: 0381/49761-18
Email schreiben

Barbara Reinharz

Barbara Reinharz

Telefon: 0381/49761-75
Email schreiben

Sandra Buchholz

Sandra Buchholz

Telefon: 0381/49761-12
Email schreiben

Edith Tranitz

Edith Tranitz

Telefon: 0381/49761-21
Email schreiben

Claudia Meinke

Nico Krawetzke

Telefon: 0381/49761-25
Email schreiben

Kristin Schmidt

Kristin Schmidt

Telefon: 0381/49761-36
Email schreiben

Tom Schulze

Tom Schulze

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Paul Lorenz

Paul Lorenz

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Ole Neumann

Ole Neumann

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Marlen Bernhard

Marlen Bernhard

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Jana Schiwek

Jana Schiwek

Telefon: 0381/49761-0
Email schreiben

Zitat des Tages

"Du wirst alt, wenn die Kerzen mehr kosten als der Geburtstagskuchen"

Autor: Bob Hope
bg4

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.