"Vielleicht gab es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere"
Autor: Jean-Paul Sartre
Aktuelles aus der Kanzlei
Dreijährige Renovierungsphase - keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Das Finanzgericht Münster entschied, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht.
Eine Vereinbarung eines "Crowdworkers" mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.
Höheres Elterngeld bei monatlichen Umsatzbeteiligungen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass Arbeitnehmer, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhaten, Anspruch auf ein höheres Elterngeld haben.
Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird seit 1. Januar 2020 mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.
Ausgabepflicht von Kassenbelegen kann bei Vorliegen von sachlichen Härten entfallen
Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage, dass auf die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen im Fall des Vorliegens sog. sachlicher Härten in Ausnahmefällen verzichtet werden kann.
Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
Grundsätzlich ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz III ergeben sich u. a. Änderungen für Arbeitgeber, wie z. B. die Anhebung der Grenzen zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung.
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2020 sind durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 29.11.2019 festgesetzt worden. Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen hin.