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0381/49761-0

Verweise

Nützliche Links

Online-Rechner (Quelle: www.steuernetz.de)

  • Abschreibungs-Rechner
    Der Abschreibungs-Rechner ermittelt den zutreffenden AfA-Betrag auf Basis der neuen AfA-Tabellen - einfach online

  • Elterngeld
    Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf das neue Elterngeld ist? Ermitteln Sie in Sekundenschnelle hier die Höhe Ihres Elterngeldes.

  • Dienstwagen-Rechner
    Das Angebot eines Dienstwagens lockt - aber Vorsicht, welche steuerliche Folgen sollten Sie beachten? Geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer oder Kosten für den Arbeitgeber jetzt einfach online ermitteln.

  • Erbschaftssteuerrechner
    Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer für Vermögensübergänge fällig werden.
    Voraussetzung: Sie kennen den Wert des Erbes bzw. der Schenkung.

  • Steuerklassenrechner
    Der Steuerklassen-Rechner hilft Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen. Geben Sie dazu im Feld "Bruttolohn" Ihr Jahresgehalt ein.

  • Kalte Progression berechnen
    Einkommensverlust trotz Gehaltserhöhung - das ist möglich. Ursache ist die kalte Progression. Aufgrund des progressiven Steuertarifs kann die Steuerbelastung z.B. bei einer dreiprozentigen Gehaltserhöhung um mehr als vier Prozent steigen. Liegt das resultierende Netto-Plus unterhalb der Inflationsrate, ist der Reallohn gesunken.
    Mit unserem Steuerrechner können Sie ermitteln, wie viel von einer Brutto-Gehaltserhöhung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

  • Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen - Einsparrechner
    Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten.
    Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Zitat des Tages

"Auch ein unbeschriebenes Blatt kann sich wenden"

Autor: Klaus Klages
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.