Thema
Alternative Behandlungsmethoden im Rahmen eines Kuraufenthalts als außergewöhnliche Belastung
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs
0381/49761-0
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs
"Es ist besser, dem Geld nicht hinterherzulaufen sondern entgegenzugehen"
Autor: Graf Fito