Thema
Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeinde über steuerbegünstigte Maßnahmen an einer Immobilie
Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeinde über steuerbegünstigte
Maßnahmen an einer Immobilie
Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzen eine
entsprechende Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Diese Bescheinigung hat den Charakter
eines Grundlagenbescheids.
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte die Gemeinde bescheinigt, dass das betreffende Gebäude in
einem durch Sanierungssatzung förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und an dem Gebäude Modernisierungsund
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung enthielt eine Vorbehaltsklausel,
soweit es steuerrechtliche Beurteilungen betraf. Das Finanzamt beurteilte die Baumaßnahme als Neubau und
berücksichtigte nur die normale Absetzung für Abnutzung.
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die Vorbehaltsklausel nur spezifisch steuerrechtliche Voraussetzungen betrifft.
Hierzu gehört nicht die Beurteilung, ob ein Neubau errichtet wurde.
Als problematisch sah das Gericht jedoch an, dass sich die Bescheinigung auf das Gesamtgebäude bezog. Bei
Vorliegen einzelner Gebäudeteile, die zum Beispiel teilweise privaten und teilweise fremden Wohnzwecken dienen, ist
die Bescheinigung jeweils für diese Gebäudeteile auszustellen.

