Thema
Ermäßigte Umsatzsteuer auf kostendeckende Erstexemplare von Autoren
Das Entgelt für die Lieferung von Büchern unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Nicht begünstigt sind jugendgefährdende Schriften.
Dem Finanzgericht Münster lag folgender Fall zur Entscheidung vor: Ein Autor räumte einem Verlag das Recht ein, auf Grundlage seines Manuskripts ein Buch herzustellen und zu verbreiten. Zur Abdeckung der Druckkosten verpflichtete sich der Autor, eine bestimmte Anzahl von Erstexemplaren zu einem besonderen, d. h. im Vergleich zum späteren Ladenpreis höheren Preis zu erwerben. Das Finanzamt sah dies als Druckkostenzuschuss an und versteuerte das Entgelt mit 19 %.
Das Finanzgericht folgte dieser Auffassung nicht: Das Entgelt für die Lieferung von Erstexemplaren an Autoren unterliegt auch dann dem Steuersatz von 7 %, wenn es zur Abdeckung der Druckkosten höher bemessen ist als der spätere Ladenpreis.
Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden.

