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Sofortabzug für ein mehr als 5 %iges Disagio
Sofortabzug für ein mehr als 5 %iges Disagio
Im Rahmen der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben im Jahr der Zahlung
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Einmalige Zinszahlungen (Disagio oder Agio)
eines über mehr als fünf Jahre abgeschlossenen Darlehns sind allerdings über die Darlehnslaufzeit zu verteilen. Das
gilt nicht für ein unter marktüblichen Bedingungen abgeschlossenes Bankdarlehn.
Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist eine Vereinbarung marktüblich, die bei einer
Darlehnsfestschreibung von mindestens fünf Jahren ein Agio/Disagio von maximal 5 % enthält. Demgegenüber lehnt
der Bundesfinanzhof die Einhaltung der von der Finanzverwaltung gezogenen 5 %-Grenze ab. Nach seiner
Auffassung ist auch bei höheren Disagios von einer Marktüblichkeit auszugehen, wenn die Zins- und
Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen wurde.

