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Artikel 2025
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Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
15.01.2025Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025. Mit der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 fest.
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
14.01.2025Der Bundesrat hat am 22.11.2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet, welches die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger sichergestellt werden.
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
13.01.2025Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 verkündet und gilt größtenteils ab dem 01.01.2025. Im folgenden finden Sie einige wichtige Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
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Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
10.01.2025Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind.
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Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
07.01.2025Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht ist rechtmäßig. Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei. So entschied das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 8 K 2687/23).
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Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
05.01.2025Eine dem Wohnungsmieter vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der sich aus dem Mietvertrag ergebenden (vermögenswerten) Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) gezahlte Abfindung unterliegt nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG. So entschied das Finanzgericht München (Az. 12 V 1200/24).
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Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
03.01.2025Das Finanzgericht Köln entschied, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nicht als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind. Dies gilt auch für die bürgerliche Kleidung einer Influencerin, und zwar unabhängig davon, ob deren Erwerb und Nutzung aus einer beruflichen/betrieblichen (Mit-)Veranlassung erfolgt ist (Az. 12 K 1016/19).
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