Thema
Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrags ausländischer Steuer auf die Einkommensteuer
Nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage ist eine im Ausland auf ausländische Einkünfte gezahlte und auf die Einkommensteuer anrechenbare Steuer durch Bildung eines Quotienten aus den ausländischen Einkünften und der Summe der Einkünfte errechnet worden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen die unionsrechtlich gebotene Freiheit des Kapitalverkehrs.
Für die Bildung des Quotienten sind im Nenner bei der Summe der Einkünfte alle steuerlich abzugsfähigen personen- und familienbezogenen Komponenten zu berücksichtigen. Dies war bisher nicht der Fall. Es handelt sich dabei um alle Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, den Altersentlastungsbetrag und den Grundfreibetrag.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

