Thema
Änderungen für Verbraucher
Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren bedeutet für Verbraucher einen gewissen Aufwand, sich auf teils geänderte Abläufe und Angaben einzustellen. Die Möglichkeit der Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC wird nur von Zahlungsdienstleistern angeboten. Gegenüber Unternehmen müssen etwa bei der Mandatserteilung für eine Lastschrift die IBAN und bei grenzüberschreitenden Lastschriften zusätzlich der BIC angegeben werden. Insofern empfiehlt es sich für Verbraucher, sich trotz Konvertierungsdiensten mit IBAN und BIC vertraut zu machen.

