Alternative Behandlungsmethoden im Rahmen eines Kuraufenthalts als außergewöhnliche Belastung
17.12.2012 Aufwendungen für einen Kuraufenthalt, der aufgrund von Erkrankungen medizinisch notwendig ist, können als unmittelbare Krankheitskosten zu einem Abzug als außergewöhnliche Belastung führen. Auch die Kosten einer Sauerstofftherapie und der Erwerb eines Wasserionisierers sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, auch wenn es sich bei der Sauerstofftherapie nicht um ein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Heilverfahren handelt.Grundsätzlich gilt, dass die gewählten Behandlungsmethoden auch dann als zwangsläufig anzusehen sind, wenn sie auf Erkenntnissen beruhen, die in der so genannten alternativen Medizin entwickelt worden sind. Entscheidend ist, ob die gewählte Behandlungsmethode anerkannt oder nach den für die Naturheilkunde geltenden Grundsätzen als medizinisch notwendig anzusehen ist.Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber verschärfte Nachweisanforderungen für den Abzug von Krankheitskosten eingeführt. Diese Regelung soll rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gelten.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs
Zitat des Tages
"Winners never quit - Quitters never win"
Autor: USA
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