Thema
Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen
und teils steuerbefreiten Umsätzen
Der Gerichtshof der Europäischen Union äußert sich grundlegend zur Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer für den
Fall, dass eine Gebäudenutzung nur zum teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt:
Die Aufwendungen zur Errichtung, Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung eines Gebäudes sind den zum
Vorsteuerabzug berechtigenden und den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen zuzuordnen.
Kann keine eindeutige Zuordnung erfolgen, ist eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel vorzunehmen. Alternativ
kann auch ein Flächenschlüssel zugrunde gelegt werden, wenn er zu einem präziseren Zuordnungsergebnis führt.
Diese Grundsätze stehen im Widerspruch zum deutschen Umsatzsteuerrecht. Danach ist die Verteilung der
Vorsteuerbeträge nach dem Umsatzschlüssel nur dann durchzuführen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung
möglich ist. Die Verteilungsregelung nach deutschem Umsatzsteuerrecht verletzt aber EU-Recht insoweit nicht, als
sie zu einer präziseren Aufteilung der Vorsteuerbeträge führt.
Eine Nutzungsänderung des Gebäudes zieht auch die Änderung des angewendeten Verteilungsschlüssels nach sich.

