Thema
Elektronische Lastschriftverfahren im Einzelhandel
Lastschriften, die mit Hilfe einer Zahlungskarte an der Verkaufsstelle generiert werden, können bis zum 1. Februar 2016 wie bisher abgewickelt werden. Dies betrifft das allein im Einzelhandel in Deutschland gängige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Beim ELV wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte eine Einzugsermächtigung generiert, die der Kunde unterzeichnet und einen Lastschriftdatensatz erzeugt. Bei Kartenzahlungen ergeben sich keine verpflichtenden Änderungen aus der SEPA-Verordnung, da diese vom Anwendungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung ausgenommen sind.

