Thema
Erstattungsrecht bei Lastschriften
Das bisher für Einzugsermächtigungen bestehende voraussetzungslose Erstattungsrecht bleibt im Rahmen der AGB-Umstellung in Form eines als gleichwertig anzusehenden voraussetzungslosen Erstattungsrechts erhalten. Somit kann der Zahler bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift wie auch aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Konto die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen. Das gilt nicht bei Lastschriften von Unternehmer zu Unternehmer. Eine unautorisierte Lastschrift kann in jedem Fall binnen einer Frist von 13 Monaten zurückgegeben werden.

