Thema
Gewerbesteuerlicher Verlustfeststellungsbescheid ist bei späterem Wegfall der Unternehmens- oder Unternehmeridentität nicht bindend
Eine KG war alleinige Anteilseignerin und zu 80 % atypisch stille Gesellschafterin einer GmbH. Mit notariellem Vertrag vom 3.6.1998 übertrug die GmbH mit Wirkung zum 1.1.1998 ihr Vermögen mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die KG. Zum 31.12.1997 war für die GmbH ein vortragsfähiger Gewerbeverlust in einem Verlustfeststellungsbescheid festgestellt worden. Die KG wollte den Verlustvortrag wegen der Bindungswirkung des Bescheids von ihrem Gewerbeertrag 1998 abziehen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verlustfeststellungsbescheide zwar für Folgejahre grundsätzlich bindend sind. Weil aber die Unternehmeridentität erst 1998 zu 80 % weggefallen war, konnte dieses Ereignis noch nicht im Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.1997 berücksichtigt werden. Deshalb war die Bindungswirkung entfallen und die KG konnte den Verlust nicht voll abziehen.

