Thema
Grobes Verschulden bei Abgabe der Steuererklärung mit ELSTER
Zur Frage, in wieweit grobes Verschulden vorliegt, wenn bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung mittels ELSTER steuermindernde Abzüge nicht geltend gemacht werden, hat sich der Bundesfinanzhof in zwei Fällen geäußert.
Es ging jeweils um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide, weil nicht erklärte Unterhaltsleistungen an die Mütter von nichtehelichen Kindern nicht steuermindernd berücksichtigt wurden. Die Finanzämter hatten dies bereits abgelehnt, der Bundesfinanzhof hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass die in der Erklärung ausdrücklich gestellten Fragen zu beantworten sind. Auch bei der Verwendung elektronischer ELSTER-Formulare müssen die elektronischen Erläuterungen, Hilfetexte und Hinweise beachtet werden. Es kommt alleine darauf an, ob diese Hinweise ausreichend verständlich und so eindeutig sind, dass der Steuerzahler sie verstehen kann.

