Thema
Kindergeld bei gefördertem Promotionsstudium in Großbritannien
Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge eines in Großbritannien studierenden Kindes sind Stipendien grundsätzlich mit zu berücksichtigen. Zur Berechnung sind jedoch die in Großbritannien zugeflossenen Beträge mit den damit in Zusammenhang stehenden Kosten zu saldieren. Die Stipendien stellen in Großbritannien steuerpflichtige Einkünfte dar. Das Besteuerungsrecht steht Großbritannien zu.
Fehlt ein Zusammenhang mit Einkünften, die in Großbritannien zu versteuern sind, können die Aufwendungen als vorweg genommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine künftige Berufstätigkeit im Inland beabsichtigt ist.
Ab 2012 spielt die Höhe des Einkommens eines Kindes keine Rolle mehr, da die Einkünfte- und Bezügegrenze mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 weggefallen ist.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

