Thema
Pre-Notification
Der Lastschrifteinreicher muss dem Zahler eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigen. Die Vorabinformation (Pre-Notification) muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern keine andere Frist vereinbart wurde) vor Fälligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Bei wiederkehrenden Lastschriften muss der Zahler nur vor der ersten Lastschrift mit Angabe der künftigen Fälligkeitstermine unterrichtet werden.
Auf die Pre-Notification kann nicht vertraglich verzichtet werden.

