Thema
Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungszahlungen für Dritte
Zahlt eine Person Versicherungsbeiträge ohne eine Gegenleistung für die Lebensversicherung eines anderen Versicherungsnehmers, handelt es sich um Schenkungen. Sie sind mit dem Nennwert zu bewerten.
Der Bundesfinanzhof lehnt es ab, die Beitragszahlungen mit einem 2/3–Wert als anteilige Erhöhung des späteren Lebensversicherungsanspruchs zu bewerten.