Thema
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags
Behinderte haben ein Wahlrecht zwischen der Geltendmachung eines Behinderten-Pauschbetrags oder eines Abzugs der behinderungsbedingten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art. Die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags schließt eine Steuerermäßigung für die den Pauschbetrag übersteigenden Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen aus.
Ein zusätzlicher Abzug ist nach Auffassung der Verwaltung jedoch in Höhe der zumutbaren Belastung möglich, wenn der Behinderte die zweite Alternative wählt.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs