Thema
Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge geplant
Der vom Bundestag beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge“ sieht u. a. vor,
- bei der steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge ein Produktinformationsblatt einzuführen;
- bei der Basisversorgung im Alter die Förderhöchstgrenze von 20.000 € auf 24.000 € anzuheben und die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit und verminderten Erwerbsfähigkeit zu verbessern;
- bei der Riester-Rente den Erwerbsminderungsschutz bei Altersvorsorgeverträgen zu verbessern und die Bescheinigungspflicht der Erträge zu streichen;
- bei der Eigenheimrente eine jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase und eine jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase zu ermöglichen sowie den Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung einzubeziehen.
Die sehr umfangreichen Änderungen sollen ab dem 1.1.2014 gelten.

