Thema
Vorlauffrist
Die SEPA-Lastschrift ist nicht per Sicht fällig, sondern muss mit einer Vorlauffrist bei der Bank des Zahlers vorliegen und daher rechtzeitig durch den Zahlungsempfänger versandt werden. Die einzuhaltenden Vorlauffristen vor Fälligkeit sind:
- 5 Bankarbeitstage bei einmaliger Lastschrift oder erster Lastschrift einer Folge von wiederkehrenden Lastschriften bei SEPA-Basislastschriften
- 2 Bankarbeitstage bei wiederkehrenden Lastschriften und letzter Lastschrift bei SEPA-Basislastschriften
- 1 Bankarbeitstag generell bei SEPA-Firmenlastschriften.
Wie bisher mit dem Ausführungsdatum kann ein Fälligkeitsdatum (due date), an dem die Belastung auf dem Konto des Zahlers erfolgen muss, angegeben werden.
Das Lastschriftmandat verfällt nach 36 Monaten ohne Nutzung. Es bedarf dann keines gesonderten Widerrufs mehr. Muster für unterschiedliche Mandate können auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de heruntergeladen werden.
Die erteilten Mandate sind aufzubewahren.

