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Vita

Doreen Schicht

Frau Steuerberater Doreen Schicht hat nach der Ausbildung zur Steuerfachangestellten sowie dem betriebswirtschaftlichen Studium an der Berufsakademie Berlin in der Steuerabteilung von KPMG AG in Hamburg gearbeitet.
Danach knüpfte sich eine fünfjährige Tätigkeit im Bereich der Steuer- und Wirtschaftsprüfungsabteilung bei der BDO AG in Rostock an (Schwerpunkt kommunale Unternehmen insbesondere im Gesundheitswesen).
Seit dem bestandenen Steuerberaterexamen 2006 war sie als freier Mitarbeiter für die hanse data Steuerberatungsgesellschaft mbH tätig. Seit März 2012 verstärkt Frau Schicht das Team um Frank Nebl als festangestellte Steuerberaterin und Prokuristin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die steuerliche Gestaltungsberatung, Prüfungen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern sowie die betriebswirtschaftliche Beratung im Gesundheitswesen.

Vita

1976 geboren in Rostock
1994 Abitur am Gymnasium Große Stadtschule Rostock
1994 - 1997 Lehre als Steuerfachangestellte
1997 - 2000 Studium Betriebswirtschaftslehre Berufsakademie Berlin Fachbereich Steuern und Wirtschaftsprüfung
2001 - 2005 Berufserfahrung auf dem Gebiet der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
18. Januar 2006 Steuerberaterexamen
28. August 2003 Geburt des Sohnes Paul Georg
10. März 2008 Geburt der Tochter Johanna Felicitas
Hobbies Puzzle und Badminton und meine Kinder

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Zitat des Tages

"Um Erfolg zu haben, muss man aus dem Wollen schöpfen"

Autor: Klaus Klages
bg

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht

    Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025" veröffentlicht.Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr

    Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt.

  • Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

    Die Bundesregierung hat am 09.10.2024 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.

  • Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes

    Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht.

  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist (Az. 1 K 180/23).

  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

    Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 40/21).

  • Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

    Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.

  • Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück

    Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 148/23).

  • Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz und unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %.

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

    Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere - längere - Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht.