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Vita

Frank Nebl

Herr Steuerberater Frank Nebl hat nach seinem Informatik-/ Wirtschaftswissenschaftlichen Studium an der Universität Rostock in den Jahren 1993 bis 1998 in der Wirtschaftsprüfungsabteilung der PwC Deutsche Revision AG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Rostock gearbeitet (Schwerpunkt Industrie und Unternehmen der öffentlichen Hand).
Nach dem bestandenen Steuerberaterexamen hat er sich neu orientiert und ist seit 1998 Geschäftsführer der hanse data Steuerberatungsgesellschaft. Die Beratungsschwerpunkte von Herrn Nebl liegen im Bereich der Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen, der Betreuung von Freiberuflern, insbesondere Ärzte und Zahnärzte, sowie in der Spezialisierung im Bereich des Umwandlungssteuerrechts.

Vita

1968 geboren in Bad Doberan
1987 Abitur am heutigen Goethe-Gymnasium Bad Doberan
1987 - 1988 Wehrdienst
1988 - 1992 Studium Informatik Universität Rostock (Zweitfach Wirtschaftswissenschaften)
1993 - 1998 Berufserfahrung auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung, Schwerpunkt Industrie und Unternehmen der öffentlichen Hand
11. Februar 1998 Steuerberaterexamen
1. Oktober 1998 Eintritt in die hanse data Steuerberatungsgesellschaft mbH
28. August 2003 Geburt des Sohnes Paul Georg
10. März 2008 Geburt der Tochter Johanna Felicitas
Hobbies Tennis und Münzen

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Zitat des Tages

"Nur wer nichts tut, begeht keine Fehler"

Autor: E.J. Phelps
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.