Themen
Kassenführung
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Zusammenfassung zu Kassenführung
01.01.1970Prüfen Sie Ihre Kasse auf die zentralen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung i.S.d. Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, täglichen Aufzeichnungspflicht, jederzeitigen Kassensturzfähigkeit, Unveränderbarkeit der Kassenaufzeichnungen
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Offene Ladenkassen
01.01.1970Offene Ladenkassen sind Kassen, die ohne jegliche technische Unterstützung geführt werden.
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PC-Kassensysteme
01.01.1970Optisch und auch von der Bedienung sind PC-Kassensysteme mitunter kaum unterscheidbar von elektronischen Registrierkassen.
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Elektronische Registrierkassen
01.01.1970Elektronische Registrierkassen sind computergestützte Kassensysteme, die mit einer herstellereigenen Software in eine Hardware eingebettet sind (embedded Systems).
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Allgemeine Anforderungen an alle Kassenformen
01.01.1970Unerlässlich für eine ordnungsmäßige Kassenbuchführung ist überhaupt das Vorhandensein einer Geschäftskasse, d.h. betriebliche Gelder müssen von privaten Geldern getrennt aufbewahrt werden.
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Wer muss ein Kassenbuch führen?
01.01.1970Für bilanzierende Steuerpflichtige ist die Führung eines Kassenbuchs Pflicht, wenn Bargeldbewegungen (d.h. bare Einnahmen und Ausgaben) vorliegen.
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Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung
01.01.1970In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr nutzen Kunden häufig die Möglichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte abzuwickeln. Doch die von den Betrieben gelebte Buchungspraxis stand jüngst infrage.
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Kassenführungsmängel bei PC-Kassensystemen
01.01.1970Kassenführungsmängel bei PC-Kassensystemen
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Kassenführung
01.01.1970Unternehmer, die elektronische Registrierkassen bzw. PC-Kassen verwenden, wurden mit Wirkung zum 01.01.2020 zur Verwendung einer sog. Zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet.
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Nichtbeanstandungsfrist der Länder bei Kassen läuft ab!
01.01.1970Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an di-gitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenauf-zeichnungen grundsätzlich mit Wirkung zum 01.01.2020 eingeführt.
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